Direktantwort
Die DGUV Information 205-003 beschreibt Aufgaben, Qualifikation und Einsatz von Brandschutzbeauftragten. Für Unternehmen ist sie ein zentraler Orientierungsrahmen für Bestellung, Ausbildung, Fortbildung und praktische Tätigkeit.
Was die DGUV 205-003 regelt
Die DGUV Information 205-003 beschreibt Aufgaben, Auswahl, Qualifikation und Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Kapitel 3 behandelt die Aufgaben im Betrieb; Kapitel 4 erläutert, welche Kenntnisse und persönlichen Voraussetzungen geeignete Mitarbeitende mitbringen sollen.
Bedeutung für die Ausbildung
Nach Kapitel 5.2 umfasst die Ausbildung mindestens 64 Unterrichtseinheiten einschließlich Abschlussprüfungen. Eine Unterrichtseinheit im Präsenzunterricht dauert 45 Minuten; 64 UE entsprechen damit 48 Zeitstunden. Die zu vermittelnden Kompetenzen stehen in Anhang 2. Für andere Lernformen gelten die Anrechnungsregeln aus Kapitel 6.
Quelle: DGUV Information 205-003, Kapitel 5.2: Inhalt und Umfang der Ausbildung
Bedeutung für die Fortbildung
Kapitel 8 nennt mindestens 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten für die Fortbildung. Zwischen zwei Fortbildungsveranstaltungen sollen höchstens drei Jahre liegen. Die Teilnahme muss dokumentiert werden. Unternehmen sollten den nächsten Termin und den zugehörigen Nachweis deshalb rechtzeitig einplanen.
Quellen und weiterführende Informationen
Weitere Fachportale
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