Ratgeber · 2 Minuten

Bestellung, Pflichtenübertragung und Haftung des Brandschutzbeauftragten

Aktualisiert am 18.7.2026. Fachlich eingeordnet von Dirk Schaary.

Direktantwort

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Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten erfolgt schriftlich mit einer klaren Pflichtenübertragung nach DGUV Information 205-003. Die Gesamtverantwortung für den Brandschutz bleibt beim Arbeitgeber; persönliche Haftung des Brandschutzbeauftragten kommt nur bei nachweislich nicht erfüllten Aufgaben oder gemeldeten, aber ignorierten Mängeln in Betracht.

Schriftliche Bestellung nach Anhang 1 der DGUV 205-003

Die DGUV Information 205-003 sieht ein Bestellungsschreiben zur Aufgabenübertragung vor (Anhang 1). Arbeitgeber und Brandschutzbeauftragter legen darin gemeinsam fest, welche Aufgaben übertragen werden – orientiert an betrieblichen Anforderungen und der Gefährdungsbeurteilung. Die Bestellung erfolgt schriftlich, die übertragenen Aufgaben werden dabei konkret benannt statt nur pauschal in Aussicht gestellt.

Eigenverantwortliche Fachanwendung und Benachteiligungsverbot

Brandschutzbeauftragte wenden ihre Fachkunde eigenverantwortlich an und dürfen wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden. Dieses Benachteiligungsverbot ist Teil des Bestellungsschreibens und soll sicherstellen, dass sicherheitsrelevante Hinweise nicht aus Rücksicht auf innerbetriebliche Hierarchien unterbleiben.

Gesamtverantwortung des Arbeitgebers und Grenzen der persönlichen Haftung

Die Pflichtenübertragung verlagert operative Aufgaben, nicht die Gesamtverantwortung: Diese bleibt bei der Unternehmensleitung. Eine schriftliche Übertragung entlastet nur, wenn die beauftragte Person tatsächlich qualifiziert, ausgestattet und in der Lage war, die Aufgaben zu erfüllen. Persönliche Haftung des Brandschutzbeauftragten kommt vor allem dann in Betracht, wenn bekannte Mängel nicht gemeldet oder zugesagte Aufgaben nachweislich nicht wahrgenommen wurden – die rechtliche Bewertung im Einzelfall ist eine Frage für arbeits- und haftungsrechtliche Beratung.

Weiterführende Quellen

Fachbuch

Zum Nachschlagen: das Fachbuch zum Thema.

Dirk Schaary hat das Thema dieses Ratgebers als Fachbuch aufbereitet – für alle, die es im Betrieb dauerhaft begleiten.

FAQ

Häufige Fragen

Muss die Pflichtenübertragung schriftlich erfolgen?

Eine schriftliche Bestellung nach dem Muster in Anhang 1 der DGUV Information 205-003 ist der fachlich empfohlene Standard und schafft Klarheit über die übertragenen Aufgaben.

Haftet der Brandschutzbeauftragte persönlich für Brände?

Die Gesamtverantwortung bleibt beim Arbeitgeber. Eine persönliche Haftung des Brandschutzbeauftragten kommt nur in engen Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei nachweislich nicht erfüllten oder nicht gemeldeten Pflichten – die rechtliche Einordnung im Einzelfall ist keine pauschale Aussage.

Was bedeutet das Benachteiligungsverbot konkret?

Es bedeutet, dass Brandschutzbeauftragte wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben – etwa dem Melden von Mängeln – nicht benachteiligt werden dürfen. Das soll offene sicherheitsrelevante Kommunikation im Betrieb ermöglichen.

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